Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Internationales Gästehaus Leipzig, Adil Mahhou, Heinrichstr. 39/41, 04317 Leipzig
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag
I. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der o.g. Beherbergungseinrichtung.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurden.
II. Gastaufnahmevertrag
- Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft vom Gast bestellt und von der Pension zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
2. Die Buchung kann per Email, sowie mündlich, schriftlich also aucg telefonisch erfolgen. Im Interesse der
Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.
3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren
Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Vertragspartner sind die Pension
und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung
des Dritten vorliegt.
III. Leistungen, Preise und Bezahlung
- Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
geltend bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste und Leistungen und
Auslagen der Pension an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4. Die Preise können von der Pension geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten
Zimmer bzw. der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.
5. Der Kunde bezahlt den vollen Rechnungsbetrag vor Ort in bar, eine Vorab-Überweisung kann vereinbart werden. Bezahlung per
Rechnungslegung (Kostenübernahme) ist nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung der Pension möglich und sind ohne Fälligkeitsdatum
binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Pension ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §1 des
Diskontsatz-Überleitungsgesetz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Pension der eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für
Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, insbesondere bei Bezahlungen per
Rechnungslegungen und Buchungen aus dem Ausland. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im
Vertrag schriftlich vereinbart werden. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
IV. Rücktritt des Kunden
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3. Storniert der Kunde verbindlich gebuchte Zimmer weniger als 8 Tage vor Anreise ist er verpflichtet 70%, bei Stornierung weniger als 2 Tagen vor geplanter Ankunft bzw. Nichtanreise 100% des vertraglich vereinbarten Preises für gebuchte Übernachtungen als Vertragsstrafe zu zahlen.
Es liegt in der Kulanz der Pension, die Vertragsstrafe zu reduzieren oder auszusetzen. Zu Großveranstaltungen, z.B. Leipziger Buchmesse, Wave und Gotik Treffen u.a., können gesonderte Stornierungsbedingungen gelten, die in der Buchungsbestätigung der Pension festgehalten sein müssen.
4. Es wird die Prüfung des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung bei der Reservierung von Zimmern empfohlen.
V. Rücktritt der Pension
- Die Pension ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist.
- ein Verstoß gegen I. „Geltungsbereich“, dort Ziffer 2 vorliegt.
2. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Auf Nachfrage können Zimmer bereits vor dieser Zeit gegen eine Zuzahlung von 10 EUR bereitgestellt werden, es besteht hierauf allerdings kein Anspruch.
Sollte der Kunde vor 14.00 Uhr anreisen, ist es auf Nachfrage ferner möglich, sein Gepäck aufzubewahren, bis das Zimmer bereitgestellt werden kann. Für diesen Fall gilt die Haftungsregelung in VII. Ziffer 2 entsprechend. Die Pension behält sich das Recht vor, die frühere Bereitstellung von Zimmern sowie die Aufbewahrung des Gepäcks bis zur Bereitstellung der Zimmer auch abzulehnen.
3. Anreisezeiten sind Montag bis Sonntag ab 14.00 Uhr. Die Gäste werden aber um ungefähre Mitteilung der Ankunftszeit gebeten, da die Pension keine dauerhaft besetzte Rezeption hat.
Insbesondere bei späteren Anreisen sowie an den Wochenenden bieten wir unseren Gästen ein Schlüsselausgabesystem, für das vor Anreise der Code übermittelt wird.
3. Tägliche Zimmerreinigung, Handtuchwechsel sind nicht vorgesehen, bei Aufpreis aber möglich. Bei Übernachtungen ab 7 Tagen und länger erfolgt die Zimmerreinigung sowie das Wechseln der Handtücher und Bettwäsche wöchentlich.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer und Zimmerschlüssel der Pension spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, der Pension nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
VII. Haftung der Pension/ des Kunden
- Die Pension haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Die Haftung im vor- oder nebenvertraglichen (= nicht leistungstypischen) Bereich ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Pension beschränkt.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchstens € 500, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu € 250,-. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der Pension Anzeige macht (§ 703 BGB). Für die unbeschränkte Haftung der Pension gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Pension übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und –auf Wunsch– gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
4. Für liegengelassene oder verlorene Sachen haftet die Pension nicht, gefundene Sachen werden verwahrt, gegen Entgelt nachgesendet, eine Haftung der Pension erfolgt nicht.
5. Die Pension übernimmt keine Haftung für in der Selbstversorgerküche eingelagerte Sachen und Lebensmittel.
6. Der Kunde ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden bei Kenntnisnahme unverzüglich der Pension zu melden und diesen so gering wie möglich zu halten. Bei Schlüsselverlust sind vom Kunden pro Hauseingangsschlüssel 50,00 EUR, pro Zimmerschlüssel 10,00 EUR zu bezahlen.
7. Für einen durch eigenes Verschulden entstandenen Schaden haftet der Kunde zu 100%.
8. Eltern sind dazu verpflichtet, Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Kindern nachzugehen, ansonsten besteht keinerlei Haftungsanspruch an die Pension.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung des Vertrages notwendig ist.
2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension.
4. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pension. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pension.
5. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Leipzig, 01.03.2008